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Reitstall Rädlein

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Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitstall Rädlein

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reitschule Elisabeth Rädlein

 

1. Geltungsbereich

Jeder, der die Pferdesportanlage als Besucher bzw. Reitschüler (im folgenden „Reitschüler“ genannt) betritt und/oder die Leistungen der Reitschule, Elisabeth Rädlein (im Folgenden „Reitschule“ genannt) in Anspruch nimmt, erklärt sich mit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Weiterhin gelten diese auch für die zwischen der Reitschule, Elisabeth Rädlein und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht oder sonstigen Dienstleistungen der Reitschule.


2. Ansprechpartner

Ansprechpartner in allen Angelegenheiten der Reitschule ist Elisabeth Rädlein.


3. Gegenstand des Vertrages über die Erteilung von Reitunterricht und sonstigen Leistungen der Reitschule

Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht und/oder weitere Leistungen gemäß Angebot der Preisliste und Online-Buchungssystem der Reitschule.

Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert und ggf. den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Einbuchung und/oder Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt.

Bei Minderjährigen muss die Unterschrift bzw. Registrierung durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Der Reitschüler bzw. deren Sorgeberechtigter bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.

Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt allein den Reitlehrern.

Für den Unterricht stehen zwei Reithallen und Ausreitgelände zur Verfügung.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz (Reitschulabo) erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch die Reitschule.

 

3.1. Vergütung und Reitschulabo

Die Vergütung richtet sich nach der aktuell gültigen Preisliste.

Das Reitschulabo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz).

Die Monatspreise des Reitschulabos sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr.

Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Feiertage oder Betriebsferien der Reitschule weniger Termine im Monat stattfinden. Die Betriebsferien werden am Anfang eines jeden Jahres für alle Reitschüler kommuniziert.

Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.


3.2. Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht, in Ausnahmefällen, aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein optionaler Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.


3.3. Buchung und Absage von Reitstunden

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.

Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitschulabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.

Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert wurde, innerhalb von 8 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.

Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet.

Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.


3.4. Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos

Ein Reitschulabovertrag beläuft sich immer auf drei Monate, beginnt am 01. Des Folgemonats, nach der Abgabe des Anmeldebogens bzw. Online-Buchung und läuft auf unbestimmte Zeit.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der dreimonatigen Laufzeit und ist der Reitschule schriftlich mitzuteilen.


3.5. Buchung und Absage von einer Kursteilnahme

Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.

Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.

Stornierungen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos unter Rückerstattung der Anzahlung.

Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn wird die Anzahlung im Online-Buchungssystem als Wertguthaben gutgeschrieben und kann z.B. für den Kauf anderer Kurse oder Einzelreitstunden eingesetzt werden.

Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.

 

4. Zutritt

Die Anwesenheit auf dem Gelände, das Reiten und der Umgang mit dem Pferd, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Den Anweisungen der Mitarbeiter der Reitschule ist unbedingt Folge zu Leisten.

Das Betreten von Pferdeboxen, Paddock oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten.

Reitschüler über 18 Jahren bzw. die Sorgeberechtigten, bei minderjährigen Reitschülern, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, durch das Scheuen der Pferde oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse.

Bei Unfällen, Schäden und Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber der Reitschule, dessen Mitarbeitern oder Helfern geltend gemacht werden.

Es wird darauf hingewiesen, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/oder (Reiter-) Unfallversicherung Vorsorge zur treffen.

Eltern haften für Ihre Kinder. Diese unterliegen der durchgängigen Aufsichtspflicht einer erziehungsberechtigten Person.

Im Umgang mit den Pferden gelten die allgemeinen Tierschutzbestimmungen und die Empfehlungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) zu Haltung und Umgang.


5. Schadensersatzanspruch

Für Schäden die durch den Reitschüler an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen, haftet der Reitschüler bzw. dessen Sorgeberechtigter in vollem Umfang gegenüber der Reitschule und/oder dem Geschädigten.

Ein Defekt oder der Verlust von Gegenständen oder Reitzubehör des Eigentums der Reitschule ist sofort zu melden.

Die Reitschule, dessen Mitarbeiter oder Helfer werden von jeglicher Haftung oder Schadenersatzansprüchen freigestellt.

Die Reitschule haftet ebenfalls nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden jedweder Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Reitschüler entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Reitschule beruhen.


6. Reitregeln

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht:

Reithelm, Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen.

Das Tragen von Reithandschuhen wird empfohlen.

Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

Für Schnupperstunden können Reithelme ausgeliehen werden. 

Alle Reitschüler bleiben von Anfang bis zum Ende der Reitstunde vor Ort, um gemeinsam die Pferde zu versorgen und alle Vor- und Nacharbeiten zu erledigen

Die Reitstunde (gebuchter Zeitslot) besteht nicht nur aus der Reiteinheit (inkl. Trockenreiten), sondern auch aus der Zeit zum Vor- und Nachbereiten, in denen das Pferd vom Reitschüler ggf. vom Paddock geholt (nur nach vorheriger Erlaubnis der Reitschule), geputzt, gesattelt bzw. abgesattelt und versorgt sowie das Putz- und Sattelzeug aufgeräumt und die Reithalle abgemistet wird.

Das Versorgen der Pferde hat Priorität, d.h. wenn ein Reitschüler zu spät kommt, dann wird dies von der Reitzeit und nicht von der Versorgungszeit des Pferdes abgezogen. 

In allen Reitbahnen des Hofes gelten die allgemein üblichen Bahnregeln.

Jeder Nutzer hat sich über diese eingehend zu informieren.

Longieren in den Reitbahnen ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird und die anwesenden Reiter einverstanden sind.

Jegliche entstandenen Schäden sind umgehend der Reitschule zu melden.

 

7. Ordnung

Die Putzplätze und Stallgassen sind grundsätzlich vor dem Reiten zu kehren.

Hunde sind nach vorheriger Absprache angeleint auf dem Gelände der Reitschule erlaubt.

Unsere Pferde werden optimal ernährt. Bitte daher nicht zusätzlich mit z.B. Brot füttern.

Eine Ausnahme besteht ausschließlich für Leckerli, die nach Rücksprache mit dem Reitlehrer gegeben werden dürfen.

 

8. Aufsichtspflicht

Eltern haften uneingeschränkt für Ihre Kinder.

Der Heu- und Stroh-Bergeraum darf von Kindern und Erwachsenen nicht betreten werden - es ist kein Spielplatz.

Die abgestellten landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen dürfen von Kindern wegen der Unfallgefahr nicht zum Spielen benutzt werden.


9. Rauchen

Auf der gesamten Reitsportanlage ist das Rauchen sowie der Umgang mit Feuer, offenen Flammen und Zündquellen strikt verboten.

Das Rauchen ist nur an den vorgegebenen Plätzen im Außenbereich erlaubt.

Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt ein generelles Rauchverbot.

 

Föritztal, 01.02.2024